EUGH bekräftigt portugiesisches Glücksspielmonopol
Sep 10, 2009
Der Europäische Gerichtshof hat vorläufig die staatlichen Glücksspielmonopole gestärkt. Der private Sportwettenanbieter bwin und die portugiesische Fußballliga haben gegen die Monopolstellung der gemeinnützigen Einrichtung Santa Casa da Misericórdia geklagt. Letztere ist in Portugal die einzige Einrichtung die legal Sportwetten und Lotterien anbieten darf.
Die Richter des EUGH haben diese staatliche Monopolstellung als derzeit rechtmäßig angesehen, was auch die Rechtmäßigkeit des deutschen Lotteriestaatsspielvertrags bekräftigen dürfte. Allerdings bezieht sich dieser Urteilsspruch lediglich auf Sportwetten in Portugal und wurde von den Richtern auch lediglich als zeitweise Übergangslösung eingestuft. Und zwar bis zu dem Zeitpunkt an dem das Glücksspielrecht in Europa vereinheitlicht wird. Bis dahin dürfen die einzelnen Mitgliedsstaaten der EU ihre eigenen Regelungen hierzu treffen, solange diese verhältnismäßig sind.
Dieses Urteil lässt die staatlichen Monopolisten nun wieder ein wenig hoffen, Ihre Monopolstellung beibehalten zu können. Die Einschätzung, ob diese Monopole auf Dauer in Europa Bestand haben könnten ist derzeit allerdings gegenteilig. Es wird erwartet, auch von vielen Monopolisten, dass diese mit der europaweiten Vereinheitlichung des Glücksspielrechts abgeschafft werden. Unter anderem auch, weil die Begründungen für die Notwendigkeit der Glücksspielmonopole doch fadenscheinig scheinen. So steht das Hauptargument des Bürgerschutzes doch sehr konträr zu dem Werbeaufkommen für genau diese Monopolisten.
Warten wir also weiter auf die Vereinheitlichung des europäischen Glücksspielmarktes.
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